Rechtsprechung
BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 213/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch aus einer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung - Ermittlung der Schadenshöhe - Ermittlung der richtigen Sanierungsmaßnahmen nach einem Betriebsbrand
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AFB § 13; AFB § 15; FBUB § 10; VVG § 12; VVG § 64; ZPO § 287
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 1161
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 213/82
Eine im Falle ihrer Verletzung Leistungsfreiheit begründende Obliegenheit zur Vorschußzahlung für die Tätigkeit eines Obmanns im Sachverständigenverfahren gemäß § 15 AFB, § 64 VVG hat die Beklagte in ihren Versicherungsbedingungen nicht vereinbart, so daß sich die Frage der Wirksamkeit einer solchen Klausel hier nicht stellt (vgl. zu § 15 Abs. 2 e VHB BGHZ 83, 16 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81].9). - BGH, 11.06.1976 - IV ZR 84/75
Umfang der Auskunftspflicht eines Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 213/82
Da die Klägerin dem (von ihr wegen Befangenheit abgelehnten) Obmann den jederzeitigen Zutritt zu ihren Werksanlagen für etwa von ihm erforderlich gehaltene Untersuchungen ausdrücklich eingeräumt hat, kann die Beklagte ihre Leistungsfreiheit schon deshalb nicht aus § 13 Abs. 1 c AFB herleiten (vgl. im übrigen BGH Urteil v. 11.6.1976 - IV ZR 84/75 - VersR 1976, 821).
- LG Itzehoe, 06.04.2018 - 3 O 143/13
Brandschadenersatz durch Gebäudeversicherung mit Inventar- und …
Insofern liegt es hier anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.9.1984 (BGH, Urteil vom 26. September 1984 - IVa ZR 213/82 = VersR 1984, 1161 f.), auf die der Kläger abstellt. - LG Aachen, 23.11.2007 - 9 O 151/07
Geltendmachung von Ansprüchen i.R.e. Wohngebäudeversicherung aus einem …
Dieser etwaigen Einrede hat sich die Beklagte aber jedenfalls dadurch endgültig begeben, dass sie mit Schreiben vom 20.09.2006 weitere Ansprüche des Klägers aus der Gebäudeversicherung ohne Klarstellung, dass sie im Falle ihrer Haftung den Abschluss des Sachverständigenverfahrens vorbehalten wissen wolle, nur mit der gemäß § 12 Abs. 3 VVG gebotenen Belehrung abgelehnt und damit die Klägerin zu einem klageweisen Vorgehen genötigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.1984 - IVa ZR 213/82, VersR 1984, 1161).
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BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 13/82 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sachverständigenverfahren - Behinderung - Obliegenheitsverletzung - Brand - Sachschaden - Betriebsunterbrechungsschaden
Papierfundstellen
- VersR 1984, 1161